Der Spitzenfußball hat sich in den letzten Jahren dramatisch verändert. Fußball-Unternehmen mit solventen Konzernen im Rücken sind auf dem Vormarsch. Für einen eingetragenen Verein wie dem FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. werden die wirtschaftlichen Bedingungen in Form erhöhten Konkurrenzdrucks nicht einfacher. Schalkes Führung wirbt in letzter Zeit auffällig oft und auffällig öffentlich für eine mögliche „Strukturveränderung“ in Gestalt einer Kapitalgesellschaft. Der Wirtschaftsexperte und Schalke-Fan Prof. Dr. Günter Vornholz von der EBZ Business School in Bochum hat für Schalke-News.de die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten von Bundesligaclubs untersucht – und zeigt auf, welche Potenziale sich für unseren Verein jeweils ergeben.
Von Prof. Dr. Günter Vornholz
Im Vergleich zu der Innenfinanzierung handelt es sich bei der Außenfinanzierung mit Eigenkapital um eine einmalige oder wenige Male umfassende Kapitalmaßnahme, die erst seit der Saison 1998/1999 möglich ist. Bis zu der Saison war die Rechtsform der Teilnehmer der ersten und zweiten Bundesliga ausnahmslos die des Vereins. Heute hat die überwiegende Mehrheit der Erst- und Zweitligisten die Rechtsform des Vereins abgelegt und die Lizenzspielerabteilung in Kapitalgesellschaften ausgegliedert. Nur noch Schalke, Mainz, Freiburg, Stuttgart und Paderborn sind in der Bundesliga spielende eingetragene Vereine, alle anderen haben Kapitalgesellschaftsformen wie AG, GmbH oder GmbH & Co. KGaA.
Das Eigenkapital steht per definitionem dem Fußballklub unbefristet zur Verfügung. Aus Sicht der Bundesliga-Klubs sind dies zunächst einmal attraktive Finanzierungsinstrumente, schaffen diese doch eine verbesserte Eigenkapitalstruktur und können die Finanzierung hoher Investitionen möglich machen. Die Vereine wollen sich durch den Einstieg dieser Geldgeber sportlichen Erfolg sichern. Den Eigenkapitalgebern steht keine feste Verzinsung zu, aber sind am wirtschaftlichen Erfolg des Vereins beteiligt.
Mäzen
Ein Mäzen ist laut Definition eine Person oder ein Unternehmen, das mit Geld etc. die Umsetzung eines Vorhabens fördert, ohne eine direkte Gegenleistung zu verlangen. Mäzene sind vor allem aus den Bereichen Kunst, Kultur oder Sport bekannt, die diese mit finanziellen Mitteln fördern. Sie werden auch als Gönner, Förderer oder Wohltäter bezeichnet, ob das auch für den Fußball zutrifft mag bezweifelt werden. Denn um die mit ihrem Engagement verbundenen Ziele durchzusetzen, fordern Mäzene oftmals erhebliche Mitspracherechte (Anteile, Posten etc.).
Als Beispiel für Mäzenatentum wird aus der Bundesliga das Engagement des SAP-Mitgründers Dietmar Hopp bei der TSG Hoffenheim angeführt. Mit seinem aktuellen 49 Prozent-Anteil am Verein gab Hopp seit 1989 geschätzte 350 Mio. Euro in den Klub. Ist dies nun ein Beispiel für einen altruistischen Mäzen oder nicht? Es wäre eins, wenn das Engagement längerfristig und gefühls- statt gewinnorientiert wäre. Aufgrund eines Antrags bei der DFL darf Hopp aber 2015 die Stimmrechtsmehrheit bei der TSG Hoffenheim Fußball Spielbetriebs GmbH vollständig übernehmen. Von daher ist er m.E. nicht als Mäzen sondern eher als Investor mit strategischen Absichten einzuschätzen.
Auch wenn es in einem Verein einen echten Mäzen gäbe, müsste ein Verein in die nachhaltige Verbesserung der Vereins- und Finanzierungsstrukturen investieren und nicht nur in neue Spieler oder hohe Gehälter. Da immer die Gefahr besteht, dass ein Mäzen die Lust an „seinem Verein“ verliert, hat sich der Verein längerfristig vom Mäzen finanziell unabhängig zu machen. Damit wäre der Klub aber wieder auf andere Einnahmequellen angewiesen.
Eigenkapitalaufnahme mit Hilfe einer Kapitalgesellschaft
Mit der durch die DFL ermöglichten Umwandlung eines Vereins (bzw. dessen Profiabteilung) in eine Kapitalgesellschaft ist es diesen Kapitalgesellschaften möglich, (weiteres) Eigenkapital von in- und externen Kapitalgebern aufzunehmen. Eigenkapital kann entweder durch die bisherigen Eigentümer bzw. Gesellschafter oder durch die Aufnahme neuer Gesellschafter erfolgen. Mit dieser Rechtsform sind die Bundesligaklubs in der Lage, Kapital (Eigenkapital) von einer (großen) Anzahl von Anlegern für die Profibereiche einzusammeln. Dazu stehen ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, je nachdem welche Rechtsform gewählt wird. Dies kann bei einer Aktiengesellschaft sowohl durch einen Börsengang als auch bei einer nachträglichen Kapitalerhöhung geschehen. Bei einer KGaA kann dies bei der Gründung als auch durch die Aufnahme von weiteren Kommanditisten geschehen.
Zu den möglichen Formen einer Kapitalgesellschaft zählen u. a. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) sowie die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Die Rechtsform GmbH ist eine juristische Person und wird durch ein eigenes Gesetz geregelt. Die Rechtsform der AG ist emissionsfähig bzw. börsenfähig. Eine AG muss aber nicht börsennotiert sein, wie es die Mehrzahl der AGs in Deutschland ist. Viele AGs streben einen späteren Börsengang an und wollen dann auch von zukünftigen Kapitalerhöhungen profitieren. So konnte der Verein aus Lüdenscheid-Nord nicht nur Einnahmen aus dem Börsengang realisieren, sondern auch durch zwei Kapitalerhöhungen im Jahr 2014. Durch die Ausgabe von etwa 25 Mio. neuen Aktien konnte ein Erlös von mehr als 140 Mio. Euro brutto erzielt werden. Dadurch wurden die Schulden auf einen Schlag getilgt.
Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft gibt es bei der KGaA zwei Arten von Gesellschaftern: Zum einen persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) und zum anderen Kommanditaktionäre, die nicht persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, sondern lediglich mit ihrem Aktienkapital. Die KGaA ist neben der AG die einzige Rechtsform, die börsenfähig ist.
Strategischer Partner
Im Rahmen einer strategischen Partnerschaft wird aus einem Sponsor (Werbetreibender) ein Eigentümer des Vereins. Aus einem Verein-Sponsor-Verhältnis kommt es zu einer direkten Beteiligung des Sponsors am Eigenkapital des Klubs. Eine strategische Partnerschaft bedeutet auch, dass sich die Geschäftsbeziehung zwischen Klub und Unternehmen als Sponsor nicht allein auf das zur Verfügung gestellte Eigenkapital (Sicht des Klubs) bzw. die Erzielung einer monetären Rendite (Sicht des Sponsors) beschränkt. Vielmehr sollen im Rahmen der strategischen Partnerschaft zusätzliche Synergieeffekte geschaffen werden, die im Rahmen des klassischen Sponsorings eventuell nicht erreicht werden, so z. B. die gemeinsame Erschließung neuer Absatzmärkte.
Die Vereine können durch eine strategische Partnerschaft mit dem eingeworbenen Eigenkapital das Fremdkapital reduzieren und damit Zins und Tilgung sowie Investitionen in Steine und Beine finanzieren. Hierdurch sollen auch Synergieeffekte erreicht werden, vor allem bei der gemeinsamen Erschließung neuer Absatzmärkte und beim Thema Imageverbesserung. Nachteilig ist, dass es sich oftmals nur um eine einmalige Zahlung handelt, die aber zu langfristigen Verpflichtungen führt. Die strategischen Partner erwarten nicht nur eine Rendite, sondern üblicherweise auch Mitspracherechte.
Beispiele für strategische Partnerschaften in der Bundeliga gibt es mehrere:
- Bei den Schalendieben aus München halten mit der Allianz AG (zahlte 2014 110 Mio. Euro), Adidas (kaufte sich 2001 für 75 Mio. ein) und Audi (bezahlte 2009 90 Mio.) drei Investoren je 8,33 Prozent des Aktienkapitals.
- Bei der HSV Fußball AG stieg Klaus-Michael Kühne als strategischer Partner ein. Er beteiligt sich mit 18,75 Millionen Euro an der HSV Fußball AG und wird dafür mit 7,5 Prozent an der Gesellschaft beteiligt, wobei ein Millionendarlehen in Anteile an der ausgegliederten HSV-AG umgewandelt wird. Weiterhin sicherte sich Kühne für vier Jahre die Namensrechte (neu: Volksparkstadion) für insgesamt 16 Mio. Euro. Ein weiterhin noch bestehendes Darlehen in Höhe von 6,25 Mio. Euro muss der HSV mit Zinsen bis 2019 zurückzahlen, der Zinssatz beträgt 4,5 Prozent.
- In Lüdenscheid-Nord erwarb der Energie-Konzern Evonik 2014 für rund 45 Mio. Euro ein Aktien-Paket und hält damit circa 15 Prozent. Signal-Iduna und Puma kauften Aktien für 16 Mio. Euro und haben je rund 5 Prozent Anteile.
Sonderfälle einer strategischen Partnerschaft stellen die beiden Bundesligaklubs Bayer Leverkusen und VFL Wolfsburg dar, bei denen Unternehmen Werksklubs etabliert haben. Diese Klubs sind schon seit Jahren 100-prozentige Tochtergesellschaften der Bayer AG und Volkswagen AG. Weiterhin gehören dazu die Zweitligaklubs FC Ingolstadt (Audi) und RB Leipzig (RedBull), bei denen der Sponsor direkt am Eigenkapital beteiligt ist. Aufgrund der früheren Sonderregelungen für Leverkusen und Wolfsburg gibt es nun eine weitere DFL-Sonderregel. Diese führt dazu, dass Investoren wie in Hoffenheim oder Hannover nach 20 Jahren maßgeblicher Förderung mehr als 50 Prozent übernehmen dürfen – aus Gründen der Gleichbehandlung.
Finanzinvestoren
Finanzinvestoren verfolgen mit der Beteiligung an Bundesligaklubs das Ziel, eine attraktive Gesamtrendite aus einem Engagement zu erwirtschaften. Diese ergibt sich aus dem gezahlten Kaufpreis, den Erträgen im Beteiligungszeitraum und dem späteren Verkaufserlös. Ein Ausstieg aus der Beteiligung erfolgt typischerweise nach fünf bis zehn Jahren. Ein Finanzinvestor hat im Gegensatz zu den beiden vorangegangenen Investorentypen einzig das Ziel, eine möglichst hohe monetäre Rendite in einem relativ kurzen Zeitraum zu erzielen. Inwieweit sich dies innerhalb des recht kurzen Investmentzeitraums von Finanzinvestoren realisieren lässt, wird sich zeigen. Die für den strategischen Partner wichtigen Synergieeffekte beim Marketing etc. sind für den Finanzinvestor uninteressant.
Für die Fußballklubs ist der Einstieg von Finanzinvestoren zunächst einmal ähnlich attraktiv wie strategische Partnerschaften: Die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel des Finanzinvestors können genutzt werden, um Fremdkapital bei Dritten zu reduzieren und/oder lassen Raum für bedeutende Investitionen. Die Finanzinvestoren sind eher zurückhaltend bei Minderheitspositionen ohne (absehbare) Stimmrechtsmehrheit im Verein, sie wollen vielmehr das Vereinsgeschehen (mit)-bestimmen. Da bisher keine langfristigen Erfahrungen mit Finanzinvestoren in der Bundesliga vorliegen, kann die Wahrscheinlichkeit von Konflikten während der Beteiligungszeit mit dem Investor und die Folgen bei einem Ausstieg derzeit noch nicht beurteilt werden.
Ein Beispiel für einen Finanzinvestor in der Bundesliga ist der Einstieg des US-Finanzinvestors Kohlberg Kravis Roberts & Co. (KKR) bei Hertha BSC mit rd. 61 Mio. Euro im Jahr 2014. Davon werden ca. 19 Mio. Eigenkapital für den Erwerb einer 9,7prozentigen-Beteiligung (mit der Option auf 33 Prozent aufzustocken) verwendet. Den Differenzbetrag hat KKR in andere Komponenten investiert, darunter rd. 24 Mio. Euro für die Refinanzierung ausstehender Fremdkapitalverbindlichkeiten bei Dritten durch KKR-Darlehen sowie eine sofortige Prämie für die Vertragsunterschrift.
Beurteilung
Bei der Eigenkapitalfinanzierung haben „Vereine“ gegenüber den Kapitalgesellschaften deutliche Nachteile. Sie können vielfach diese Instrumente nicht nutzen, da Vereine nicht mit Hilfe neuer Investoren ihr Eigenkapital steigern können.
Mit der Einbindung eines Mäzens, strategischen Partners, Finanzinvestors oder sonstigen ähnlich gelagerten Formen der Eigenkapitalfinanzierung haben sich in den letzten Jahren vielfältige Alternativen entwickelt. Sie eröffnen den einzelnen Fußballklubs weiteres Entwicklungspotenzial und ermöglichen den Klubs Wachstum. Durch den potenziellen Einstieg externer Geldgeber in Form der Eigenkapitalbeteiligung können erhebliche Strukturbrüche im Ligabetrieb herbeigeführt werden. Bedeutende Geldgeber sind potenziell in der Lage, die gewachsene Finanzkraftordnung der Fußballklubs gehörig durcheinander zu bringen. Der wirtschaftliche Erfolg ist dann nicht mehr allein durch sportliche Erfolge zu begründen.
Da es sich aber bei den Eigenkapitalfinanzierungen um sehr risikoreiche Investments handelt, wollen Investoren sich das Risiko entsprechend vergüten lassen und erwarten eine überdurchschnittliche Rendite. Gerade bei den eher risikoreichen Engagements in Vereinen werden Investoren nicht einsteigen, ohne sich nachhaltige Rechte zu sichern. Die Geldgeber kaufen sich mit ihrem Engagement Einfluss auf die Vereinspolitik, was sich teilweise daran zeigt, dass sie in den Gremien des Fußballklubs vertreten sein wollen.
Für die betroffenen Vereine bieten sich durch den Einstieg starker Geldgeber gute Aussichten. Es sollte jedoch beachtet werden, dass es sich teilweise nur um eine Anschubfinanzierung handelt. Es ist nicht damit zu rechnen, dass Eigenkapitalfinanzierungen laufend erfolgen. Außerdem ist bei den Vereinen auf eine effiziente Verwendung zu achten.
Der FC Schalke 04 hat sich, so die Aussagen der letzten Zeit, entschieden, Investoren mit Mitspracherecht nicht zuzulassen. Beim Verein liegen somit alle Rechte und Pflichten – und die gesamte Entscheidungsgewalt. Durch diese Entscheidung verzichtet der Verein freiwillig auf verschiedene Formen der Eigenkapitalfinanzierung. Die Einbindung eines strategischen Partners, eines Finanzinvestors oder sonstigen ähnlich gelagerten Formen der Eigenkapitalfinanzierung ist dem Verein FC Schalke 04 verwehrt.
Neben der grundsätzlichen Beurteilung einer Eigenkapitalbeteiligung stellt sich aber erstens die Frage, was eigentlich „ohne“ Mitspracherecht möglich wäre. Dies wird in der Betriebswirtschaft als „Stille Beteiligung“ bezeichnet, je nach Ausgestaltung kann es Eigenkapital oder Fremdkapital sein. Bei diesen Beteiligungen stellt ein Investor Eigenkapital in Form einer Beteiligung zur Verfügung, ohne dass diese nach außen sichtbar wird. Der Kapitalgeber übernimmt keine Haftung gegenüber Dritten, sondern haftet lediglich im Innenverhältnis bis zur Höhe seiner Einlage. Am Ende der Beteiligung kauft i.d.R. das Unternehmen die Beteiligung zurück. Auf Schalke gibt es eine derartige Beteiligung der Stadt Gelsenkirchen bei der Finanzierung der Arena.
Zweitens muss diese Beschränkung natürlich nicht für Tochtergesellschaften des Vereins gelten. Die Beteiligungen des Vereins sind schon heute in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft organisiert. Von daher wäre auch eine zu prüfende Alternative für die Aufnahme von Eigenkapital im Konzern „Schalke 04“, ob sich nicht ein Investor an einer Tochtergesellschaft, z. B. der Stadionbesitzgesellschaft, mit Eigenkapital beteiligen könnte.
Andere Gesellschaftsform = professionelles Wirtschaften?
Bei der Diskussion um die Einführung einer anderen Rechtsform als der des Vereins wird immer als Argument hervorgebracht, dass mit der Einführung einer Kapitalgesellschaft ein professionelles Management verbunden ist. „Verein“ wird hingegen mit einer chaotischen Organisationsform gleichgesetzt: „Bei euch geht es ja wie in einem Karnickelverein zu“. Dazu kommen Bilder von turbulenten Hauptversammlungen, Präsidenten für einige Tage und Finanzchaos. Dagegen steht das Bild einer Kapitalgesellschaft mit ihren so gut durchorganisierten Strukturen und Abläufen verbunden mit starken unternehmerischen Erfolgen.
Es werden hier jedoch zwei Dinge miteinander verbunden, die zwangsläufig nichts miteinander zu tun haben. So können einerseits Kapitalgesellschaften auch unternehmerisch scheitern, was nicht nur durch die zahlreichen Unternehmensinsolvenzen belegt ist. Auch in Vereinen, die als Kapitalgesellschaft organisiert sind, können merkwürdige Verhältnisse herrschen. In Hannover 95+1 gibt es einen diktatorischen Präsidenten mit dem Hang zur Selbstdarstellung, dem die traditionellen Vereinsstrukturen und traditionsbewusste Fans der Hauptfeind sind.
Andererseits können sich auch in einem Verein unternehmerische Strukturen bilden, wie das Beispiel Schalke 04 schon zeigt. Es gibt einen Vorstand, der vom Aufsichtsrat kontrolliert wird und die Aufsichtsratsmitglieder werden vor der Wahl durch die Mitgliederversammlung von einem Wahlausschuss begutachtet. Trotzdem können natürlich bei beiden Rechtsformen einzelne Personen eine dominierende Rolle haben.
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