Das Sportgericht des DFB hat dem FC Schalke 04 eine Geldstrafe in Höhe von 27.000 Euro aufgebrummt. Grund sind vier Fälle „unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch vier rechtlich selbständige Handlungen“, wie der DFB auf seiner Webseite erklärt.
Die geahndeten Handlungen verteilen sich auf zwei Spiele. Vor dem Bundesligaspiel bei Borussia Dortmund am 28. Februar 2015 hätten demnach einige Schalke Anhänger versucht, „die Stadioneingänge zu stürmen, was aber von Polizei und Ordnungskräften verhindert werden konnte“. Zudem sollen in der 79. und der 83. Spielminute Böller im Schalker Zuschauerblock gezündet worden sein. Außerdem sollen Schalker Anhänger nach dem Tor zum 3:0 ein Gitter gegen die eingesetzten Polizeikräfte geworfen haben.
Darüber hinaus wurde eine Vorfall zu Beginn des Spiels beim FSV Mainz 05 am 24. April 2015 geahndet. In Mainz sollen mehrere Feuerwerkskörper im Schalker Zuschauerblock gezündet worden sein.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Die geahndeten Handlungen verteilen sich auf zwei Spiele. Vor dem Bundesligaspiel bei Borussia Dortmund am 28. Februar 2015 hätten demnach einige Schalke Anhänger versucht, „die Stadioneingänge zu stürmen, was aber von Polizei und Ordnungskräften verhindert werden konnte“. Zudem sollen in der 79. und der 83. Spielminute Böller im Schalker Zuschauerblock gezündet worden sein. Außerdem sollen Schalker Anhänger nach dem Tor zum 3:0 ein Gitter gegen die eingesetzten Polizeikräfte geworfen haben.
Darüber hinaus wurde eine Vorfall zu Beginn des Spiels beim FSV Mainz 05 am 24. April 2015 geahndet. In Mainz sollen mehrere Feuerwerkskörper im Schalker Zuschauerblock gezündet worden sein.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.