Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 zu einer Geldstrafe von 60.000 Euro verdonnert. Ursache sind drei Fälle unsportlichen Verhaltens.
Im „Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss“ (Zitat, DFB) wurde Schalke wegen dreier Fälle unsportlichen Verhaltens, „begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen“, mit einer Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro belegt.
Kurz vor Ende des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Köln am 13. Dezember 2014 wurde ein silbernes Zippo-Feuerzeug von der Haupttribüne in Richtung der Trainerbänke geworfen. Das Geschoss traf Schalkes Co-Trainer Sven Hübscher am Kopf, dessen Platzwunde genäht werden musste.
Zudem wurde ein Becherwurf geahndet: in der 71. Minute des Bundesligaspiels gegen Eintracht Frankfurt am 20. September 2014 nach dem Platzverweis für Julian Draxler wurde laut DFB-Angaben aus dem Bereich der Haupttribüne ein Plastikbecher in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen.
Außerdem wurden kurz nach Anpfiff der zweiten Halbzeit im Bundesligaspiel beim VfB Stuttgart am 6. Dezember 2014 im Schalker Gästeblock Rauchbomben und mehrere Bengalische Feuer gezündet.
Zwei von drei bestraften Aktionen gingen somit von der Haupttribüne der Arena in Gelsenkirchen aus.
[via DFB.de]