Schalke 04: Rot-Sperre für Huntelaar reduziert

Die Sperre von Klaas-Jan Huntelaar wurde reduziert, wobei der Torjäger vom FC Schalke 04 von einer Ausnahmeregelung profitiert. Dafür hat der „Hunter“ aber eine saftige Geldstrafe aufgebrummt bekommen.
Zwar wurde Huntelaar nach seiner Roten Karten gegen Hannover 96 vom DFB-Sportgericht für sechs Spiele gesperrt, doch zwei Spiele wurden auf Bewährung ausgesetzt. Sollte der Stürmer bis zum 30. Januar 2016 erneut eine Rote Karte sehen, wird sich seine Sperre um die zwei auf Bewährung ausgesetzten Spiele verlängern.
Somit wird der 31-Jährige, der bereits am Dienstag beim 1:1 bei Bayern München nicht mitwirkte, noch für die kommenden drei Bundesliga-Spiele gegen Borussia Mönchengladbach (Freitag, 20.30 Uhr), Eintracht Frankfurt (14. Februar) und gegen Werder Bremen (21. Februar) gesperrt sein. Für das brisante Revierderby beim Erzrivalen Borussia Dortmund am 28. Februar kann S04-Trainer Roberto Di Matteo wieder auf seinen Stürmer-Star zurückgreifen.
Nachdem der Kontrollausschuss des DFB eine Sperre für sechs Spiele beantragt hat, kündigte Schalke umgehend an, Einspruch einlegen zu wollen. Das verkürzte Strafmaß auf insgesamt vier Spiele haben die Knappen dagegen am Mittwoch akzeptiert. „Schalke wird keinen Einspruch gegen das Urteil einlegen“, teilte der Klub mit.
Huntelaar, der beim Rückrunden-Auftakt gegen Hannover 96 (1:0) seinem Gegenspieler Manuel Schmiedebach fünf Minuten vor Abpfiff von hinten in die Beine gesprungen war, bekam zudem eine Geldstrafe von 15.000 Euro aufgebrummt.