Angriff auf Hallenturnier der Ultras Gelsenkirchen

Ultras GEHeute Morgen kam es zu einem Angriff auf ein Hallenturnier, das offenbar von den Ultras Gelsenkirchen ausgerichtet werden sollte. Die Vermutung liegt natürlich nahe, dass es sich um einen Übergriff von Dortmunder Ultras oder Hooligans handeln könnte. Die Gelsenkirchener Polizei hat diesen Verdacht bislang allerdings nicht bestätigt.
In der Sporthalle der Gerhart-Hauptmann-Realschule in Gelsenkirchen-Erle war für heute ein Fußballturnier von Ultras GE mit befreundeten Ultra-Gruppierungen geplant. Am frühen Morgen hielten laut Polizeiangaben vor der Halle mehrere Fahrzeuge, aus denen ca. 15 – 20, zum Teil vermummte Personen sprangen und den Eingangsbereich der Halle betraten. Dort griffen sie zwei 24- und 30-jährige Angehörige des Ausrichters mit diversen Schlagwerkzeugen an.
Weiter berichtet die Polizei Gelsenkirchen:

Der 30-Jährige erlitt dabei leichte Verletzungen, während der 24-Jährige schwerer verletzt wurde und stationär in einem örtlichen Krankenhaus verblieb. Des Weiteren beschädigten sie das Inventar im Eingangsbereich und entwendeten die Geldbörse des 24-Jährigen. Beim Verlassen der Halle schlugen sie noch auf ein vor der Halle geparkten Lieferwagen ein und beschädigten die Windschutzscheibe. Im Anschluss daran flüchteten die Täter mit ihren Fahrzeugen in Richtung Autobahn. Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen konnte eines der Fahrzeug auf der BAB 2, auf Höhe des Parkplatzes Resser – Mark, in Fahrtrichtung Dortmund angetroffen und angehalten werden. Die eingesetzten Polizeibeamten fanden im Fahrzeug diverse Schlagwerkzeuge und Vermummungsmaterialien. Die vier Fahrzeuginsassen wurden noch vor Ort vorläufig festgenommen und in das Polizeigewahrsam gebracht. Das Fahrzeug und die aufgefunden Gegenstände wurden beschlagnahmt. Die zuständige Staatsanwaltschaft beantragte beim Amtsgericht den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls. Die Ermittlungen der Polizei dauern an.

Sollte den Festgenommenen eine Tatbeteiligung bewiesen werden, so dürften die Strafen heftig ausfallen. Bewaffneter Raubüberfall in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung dürfte dann der Vorwurf im Juristenjargon lauten…